AGAPLESION MARKUS KRANKENHAUS
Sekretariat
Heike Vorbeck
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F (069) 95 33 - 26 79
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Priv.-Doz. Dr. med. Bernhard Jahn-Mühl
Leiter
Institut für Hygiene und Umweltmedizin
Die Apotheke im AGAPLESION MARKUS KRANKENHAUS beliefert die AGAPLESION FRANKFURTER DIAKONIE KLINIKEN mit Fertigarzneimitteln und kümmert sich um die Herstellung von individuellen Arzneimitteln für Patienten.
Kernaufgabe unserer Krankenhausapotheke ist es, in enger Zusammenarbeit mit den Ärzten und Pflegekräften eine optimale medikamentöse Therapie für unsere Patienten anzubieten. Daher stellen wir eine wirtschaftliche, effiziente und hochwertige Versorgung mit Fertigarzneimitteln und Infusionslösungen sicher. Von Patienten benötigte Arzneimittel, die wir nicht in unserer Krankenhausapotheke vorrätig haben, können wir innerhalb weniger Stunden besorgen.
Weiterhin stellt die Krankenhausapotheke patientenindividuelle Rezepturarzneimittel wie Salben, Kapseln, Lösungen mit verschiedenen Wirkstoffen und unterschiedlichen Dosierungen sowie Zytostatikalösungen für die Chemotherapie von Tumorpatienten her. Zu unseren Aufgaben zählen auch die Sicherstellung und Überwachung der Arzneimittelvorräte auf Station.
Unser Labor ist nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 akkreditiert und zugelassen vom Hessischen Sozialministerium nach §15 Abs. 4 TrinkwV.
Zu unserem Kundenstamm gehören Krankenhäuser, Wohn- und Pflegeheime, Praxen, Kitas, Baudienstleister:innen, Hausverwaltungen, Hotels, Privatpersonen.
Unser Untersuchungsspektrum umfasst u.a. Prüfungen in folgenden Bereichen:
Weitere mikrobiologische Untersuchungen auf Anfrage.
Link: https://www.dakks.de/de/akkreditierte-stelle.html?id=D-PL-21226-01-00
Download: Akkreditierungsurkunde + Anlagen[JJ1]
[JJ1]Siehe Anlage
Die Trinkwasserverordnung verpflichtet Betreiber:innen von Einrichtungen wie Kindertagesstätten, (Alten-) Pflegeeinrichtungen, aber beispielsweise auch Betreiber:innen von Sportanlagen oder Schulen zur Untersuchung des Trinkwassers auf Legionellen, da es sich hier um öffentliche Einrichtungen im Sinne der Trinkwasserverordnung handelt. Aber auch für vermietete Wohnungen und Beherbergungsbetriebe gilt diese Verpflichtung, da hier das Wasser im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit abgegeben wird.
Die Untersuchungspflicht trifft dann zu, wenn das Warmwasser in einer sog. Großanlage bereitet und verteilt wird. Um eine Großanlage handelt es sich, wenn der Warmwasserbereiter /-speicher ein Volumen von mehr als 400 Litern hat oder das Leitungsvolumen vom Austritt aus dem WW-Bereiter bis zur weitest entfernten Entnahmestelle mehr als 3 Liter beinhaltet. Gleichzeitig müssen sich dort Duschen oder sonstige Brausearmaturen oder Vernebelungseinrichtungen befinden.
Nicht unter die Untersuchungspflicht fallen Ein- und Zweifamilienhäuser, sowie Gebäude, deren Entnahmestellen mit Kleinspeichern oder Durchlauferhitzern (z.B. Gasetagenheizungen) ausgestattet sind.
Der Untersuchungsturnus ist in der Regel jährlich, kann aber durch das Gesundheitsamt verlängert oder auch verkürzt werden.
Die Proben für Routineuntersuchungen sind mindestens zu entnehmen am
An den Probenahmestellen nach / vor dem Warmwasserbereiter /-speicher müssen sich geeignete Probenahmearmaturen befinden.
Haben Sie Interesse an unseren Laborleistungen oder Fragen, wenden Sie sich gerne an:
Fr. Dr. Annemarie Stroh
(069) 9533 – 9611
hygiene@agaplesion.de