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AGAPLESION MARKUS KRANKENHAUS

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Heike Vorbeck

Wilhelm-Epstein-Straße 4
60431 Frankfurt am Main
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F (069) 95 33 - 26 79
heike.vorbeck@fdk.info

Kontakt
AGAPLESION FRANKFURTER DIAKONIE KLINIKEN
Institut für Hygiene und Umweltmedizin

Leiterin
Dr. med. Helen Bernard

Wilhelm-Epstein-Straße 4
60431 Frankfurt am Main

(069) 95 33 - 96 14

(069) 95 33 - 891 96 14

hygiene@agaplesion.de

Ihre Ansprechpartnerin
Dr. med. Helen Bernard

Dr. med. Helen Bernard

Leiterin

Institut für Hygiene und Umweltmedizin

Exzellente Versorgung

Die Apotheke im AGAPLESION MARKUS KRANKENHAUS beliefert die AGAPLESION FRANKFURTER DIAKONIE KLINIKEN mit Fertigarzneimitteln und kümmert sich um die Herstellung von individuellen Arzneimitteln für Patienten.

Kernaufgabe unserer Krankenhausapotheke ist es, in enger Zusammenarbeit mit den Ärzten und Pflegekräften eine optimale medikamentöse Therapie für unsere Patienten anzubieten. Daher stellen wir eine wirtschaftliche, effiziente und hochwertige Versorgung mit Fertigarzneimitteln und Infusionslösungen sicher. Von Patienten benötigte Arzneimittel, die wir nicht in unserer Krankenhausapotheke vorrätig haben, können wir innerhalb weniger Stunden besorgen.

Weiterhin stellt die Krankenhausapotheke patientenindividuelle Rezepturarzneimittel wie Salben, Kapseln, Lösungen mit verschiedenen Wirkstoffen und unterschiedlichen Dosierungen sowie Zytostatikalösungen für die Chemotherapie von Tumorpatienten her. Zu unseren Aufgaben zählen auch die Sicherstellung und Überwachung der Arzneimittelvorräte auf Station.

Laborleistungen

Unser Labor ist nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 akkreditiert und zugelassen vom Hessischen Sozialministerium nach §15 Abs. 4 TrinkwV.

Zu unserem Kundenstamm gehören Krankenhäuser, Wohn- und Pflegeheime, Praxen, Kitas, Baudienstleister:innen, Hausverwaltungen, Hotels, Privatpersonen.

Unser Untersuchungsspektrum umfasst u.a. Prüfungen in folgenden Bereichen:

  • Wasser (Mikrobiologie)
    • Mikrobiologische Trinkwasserqualität entspr. Trinkwasserverordnung (TrinkwV) (Legionellen, Escherichia coli, coliforme Bakterien, Enterokokken, Pseudomonas aeruginosa, Koloniezahl 22°C/36°C)
    • Mikrobiologische Prozesswasserqualität
    • Zahnärztliche Behandlungseinheiten (Legionellen, Koloniezahl bei 36°C)
    • Wasser aus Wasserspendern nach den Kriterien der Trinkwasserverordnung
       
  • Luft
    • Luftkeimsammlungen (Bakterien, Pilze)
    • Kontaktplattenuntersuchungen von raumlufttechnischen Anlagen
    • Partikelzählungen
    • Prüfungen nach DIN 1946-4
    • Prüfungen nach VDI 6022
       
  • Hygienetechnik
    • Aufbereitungsqualität von Endoskopen (Durchspülungen und Abstriche, sowie Prüfung des letzten Spülwassers der Endoskop-Reinigungs- und Desinfektionsgeräte)
    • Reinigungs- und Desinfektionsprozesse von Steckbecken-Reinigungs- und Desinfektionsgeräten mittels Reinigungsindikatoren und A0-Wert
    • Reinigungs- und Desinfektionsprozesse von Geschirrspülmaschinen (Haushaltsgeräte, Ein- und Mehrtankgeschirrspülmaschinen) mittels Kontaktplatten und Bioindikatoren
    • Waschmaschinen mittels Bioindikatoren
    • Oberflächenuntersuchungen (Flächen- und Händehygiene) mittels Kontaktplatten und Abstrichen
    • Mikrobiolog. Untersuchung von Desinfektionsmittel aus Tuchspendersystemen, Desinfektionsmittellösungen oder Dosiergeräten hinsichtlich desinfektionsmitteltoleranter Bakterien

Weitere mikrobiologische Untersuchungen auf Anfrage.

Link: https://www.dakks.de/de/akkreditierte-stelle.html?id=D-PL-21226-01-00
Download: Akkreditierungsurkunde + Anlagen[JJ1] 

 [JJ1]Siehe Anlage

 

Info: Untersuchungspflichten Trinkwasser

Die Trinkwasserverordnung verpflichtet Betreiber:innen von Einrichtungen wie Kindertagesstätten, (Alten-) Pflegeeinrichtungen, aber beispielsweise auch Betreiber:innen von Sportanlagen oder Schulen zur Untersuchung des Trinkwassers auf Legionellen, da es sich hier um öffentliche Einrichtungen im Sinne der Trinkwasserverordnung handelt. Aber auch für vermietete Wohnungen und Beherbergungsbetriebe gilt diese Verpflichtung, da hier das Wasser im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit abgegeben wird.

Die Untersuchungspflicht trifft dann zu, wenn das Warmwasser in einer sog. Großanlage bereitet und verteilt wird. Um eine Großanlage handelt es sich, wenn der Warmwasserbereiter /-speicher ein Volumen von mehr als 400 Litern hat oder das Leitungsvolumen vom Austritt aus dem WW-Bereiter bis zur weitest entfernten Entnahmestelle mehr als 3 Liter beinhaltet. Gleichzeitig müssen sich dort Duschen oder sonstige Brausearmaturen oder Vernebelungseinrichtungen befinden.

Nicht unter die Untersuchungspflicht fallen Ein- und Zweifamilienhäuser, sowie Gebäude, deren Entnahmestellen mit Kleinspeichern oder Durchlauferhitzern (z.B. Gasetagenheizungen) ausgestattet sind.

Der Untersuchungsturnus ist in der Regel jährlich, kann aber durch das Gesundheitsamt verlängert oder auch verkürzt werden.

Die Proben für Routineuntersuchungen sind mindestens zu entnehmen am

  • Ausgang aus dem Warmwasserbereiter /-speicher
  • Wiedereintritt der Zirkulation in den Warmwasserbereiter / -speicher
  • an der / den weitest entfernten Entnahmestelle/-n vom WW-Bereiter / -speicher
  • Sind mehrere Steigstränge vorhanden, ist jeder Steigstrang zu untersuchen, insbesondere dann, wenn sich an diesen Steigsträngen Duschen befinden.

An den Probenahmestellen nach / vor dem Warmwasserbereiter /-speicher müssen sich geeignete Probenahmearmaturen befinden.

Haben Sie Interesse an unseren Laborleistungen oder Fragen, wenden Sie sich gerne an:

Fr. Dr. Annemarie Stroh
(069) 9533 – 9611
hygiene@agaplesion.de